Allgemeine Nutzungsbedingungen
Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Gesundheitliche Eignung: Die Nutzung der Sauna erfolgt auf Ihre eigene Gefahr bzw. auf eigene Gefahr der weiteren Nutzer. Bei Risiken oder Bedenken sollte zuvor ein Arzt befragt werden.
Während der Nutzung gelten für Sie und alle weiteren Nutzer der Sauna die allgemeinen Saunaregeln.
Nicht mit Schuhen oder beschmutzten Füßen auf die Saunabänke.
In der Sauna darf weder geraucht, getrunken noch gegessen werden! Generell raten wir von dem Genuss von Alkohol beim Saunieren ab.
Vor dem Betreten der Sauna sind die Schuhe auszuziehen.
Die Saunierenden müssen ein ausreichend großes Handtuch unterlegen, um zu vermeiden, dass Schweiß auf das Saunaholz gelangt (insbesondere Saunabank und Boden).
Sauna-Aufgüsse sind nur mit geeigneten Mitteln vorzunehmen. Gießen Sie Sauna-Aufgusskonzentrat nie unverdünnt auf die Saunasteine.
Pro Aufguss nur 3-4 Kellen verwenden.
Alkohol und alkoholhaltige Flüssigkeiten gehören nicht auf die Saunasteine und den Saunaofen und bedeuten eine äußerst hohe Brand -und Explosionsgefahr.
Verschütten Sie keine Flüssigkeiten im Innenraum des mobilen Saunafasses. Sollte dennoch etwas auf den Boden gelangen, so wischen Sie es schnellstmöglich auf.
Der Sauna-Aufguss darf nicht mit den Schleimhäuten in Berührung gelangen. Sollte es dennoch passieren so haftet der Mieter.
Heizen Sie den Saunaraum nicht höher als 100°C auf. Beim Überschreiten dieser Grenze öffnen Sie die Türen und sorgen für entsprechende Abkühlung.
Befeuerung des Ofens: Für die erstmalige Befeuerung füllen Sie den Ofen zur Hälfte mit Brennholz. Danach legen Sie max. 2 Holzscheite nach (es sollte noch ausreichend Glut vorhanden sein). Wiederholen Sie den Vorgang bis die gewünschte Saunatemperatur zwischen 40 bis maximal 100°C erreicht ist (keine fremden Gegenstände gehören in den Ofen).
Während des Betriebes darf der Saunaofen nicht berührt werden, wegen Verbrennungsgefahr; Ausnahme öffnen und befeuern.
Der Ofen und die Sauna dürfen nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigt der Vermieter nach jeder Benutzung mit speziellen Reinigungsmitteln.
Nehmen Sie keine elektronischen Geräte sowie Schmuck und Uhren mit in die Sauna, da diese durch die Hitze beschädigt werden könnten.
Lassen Sie das Mietobjekt während des Betriebes nie ohne Aufsicht. Die verantwortliche Aufsichtsperson muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Auch außerhalb des Saunabetriebes ist das Mietobjekt so zu beaufsichtigen, dass Schäden (zB Vandalismus) vorausschauend vermieden werden.
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr dürfen nicht unbeaufsichtigt das Mietobjekt nutzen, auch wenn dieses außer Betrieb ist.
Ordentliche Übergabe des mobilen Saunafasses: Der Vermieter übernimmt das Mietobjekt nur in besenreinem Zustand. Der Ofen ist aschefrei zu übergeben. Festgestellte Mängel sollten mit Fotos festgehalten werden.
Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen.
Keine Tiere mit in die Sauna.
Es dürfen sich keine körperlich oder geistig beeinträchtigten Menschen unbeaufsichtigt im mobilen Saunafass aufhalten.
Im mobilen Saunafass darf kein Feuer gemacht werden außer im Saunaofen.
In der Sauna darf nicht geraucht werden.
Die Sauna sollte textilfrei betreten werden.
Die Saunasteine sind nicht zum Grillen geeignet.
Es dürfen keine explosiven Stoffe, z.B. Deodosen mit in die Sauna genommen werden.
Es darf kein Alkohol im mobilen Saunafass als Aufguss verwendet werden.
Es darf sich keine Alkohol im mobilen Saunafass befinden, Explosionsgefahr.
Es darf kein Feuerwerk mit in die Sauna genommen werden.
Der Ofen/das mobile Saunafass darf nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigt der Vermieter nach jeder Benutzung mit speziellen Reinigungsmitteln.
Seide und Polyester sind nicht geeignet für die Benutzung im mobilen Saunafass wegen der großen Hitzeentwicklung.
Sollten diese Dinge missachtet werden, ist der Mieter gegenüber dem Vermieter Schadenersatzpflichtig.
Die Saunasteine dürfen nicht durch andere Steine, z.B. Lavasteine, ersetzt werden.
Die Verwendung von SAUNA-ÖL inside ist untersagt. Aufgüsse nur mit geeigneten Aromazusätzen für Saunen und nicht auf die Bänke.
Während der Mietdauer geht die ganze Haftung auf den Mieter über.
Der Mieter übernimmt die Aufsicht über alle Mitsaunierenden und das gesamte Inventar.